بِسْمِ اللّهِ الرَّحْمَنِ الرَّحِيم
وَاتَّقُوا يَوْمًا تُرْجَعُونَ ف۪يهِ اِلَى اللّٰهِ ثُمَّ تُوَفّٰى
كُلُّ نَفْسٍ مَا كَسَبَتْ وَهُمْ لَا يُظْلَمُونَ۟
وَقَالَ رَسُولُ اللّٰهِ صَلَّي اللّٰهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ:
مَن كَانَتْ له مَظْلِمَةٌ لأخِيهِ مِن عِرْضِهِ أَوْ شيءٍ،
فَلْيَتَحَلَّلْهُ منه اليَومَ، قَبْلَ أَنْ لا يَكونَ دِينَارٌ وَلَا دِرْهَمٌ (...)
„Die den Menschen zur Insolvenz führende Sünde: Rechte anderer Menschen“
(02.08.2024)
Meine Geschwister! Geehrte Gläubige!
Eines Tages fragte unser Prophet (s) seine Gefährten: „Wisst ihr, wer insolvent ist?“ Ein Gefährte meldete sich zu Wort: „Der Insolvente ist derjenige, der sein Hab und Gut verloren hat.“ Auf diese Antwort hin entgegnete der Gesandte Allahs: „Der Insolvente aus meiner Gemeinschaft (Umma) wird am Jüngsten Tag mit seinen Gottesdiensten wie Ritualgebet, Fasten und Zekat kommen, die er alle verrichtet hat. Jedoch hat er auf der Welt Unrecht gegenüber jemandem getan, andere verleumdet, sich den Besitz von anderen einverleibt und das Blut eines anderen vergossen. Entsprechend dieser übertretenen Rechte wird von seinen Wohltaten genommen und an jene entrechteten Personen gegeben. Wenn seine Wohltaten ausgehen, bevor er seine Rechenschaft ablegen konnte, werden von den Sünden jener Personen genommen und ihm aufgebürdet. Dann wird er in die Hölle geworfen.“[1]
Werte Muslime!
Der Schaden, der gegenüber dem Leben und Körper, dem Besitz, der Würde und Ehre sowie den Persönlichkeitsrechten von Menschen zugefügt wird, wird als „Rechte anderer Menschen“ bezeichnet. Das Eigentum wegzunehmen, bedeutet, sich an Rechten anderer schuldig zu machen. Eine anvertraute Sache bewusst zu schädigen, bedeutet, sich an Rechten anderer schuldig zu machen. Glücksspiel zu spielen und Zinswucherei zu betreiben, heißt, sich an den Rechten anderer schuldig zu machen.[2] Auf den Besitz von Waisen hinterlistig abzuzielen, bedeutet, sich an Rechten anderer schuldig zu machen.[3] Hinter jemandem zu lästern und diese Person zu verleumden, bedeutet ebenso, sich an Rechten anderer schuldig zu machen. Eine Person zu beleidigen, zu verspotten und zu demütigen, heißt, sich an Rechten anderer schuldig zu machen.[4]
Unser Prophet verdeutlichte mit seiner folgenden Aussage, dass wir uns mit Personen versöhnen sollten, denen wir wie eben aufgezählt unrecht getan haben: „Wer bezüglich der Ehre, Würde oder des Ansehens seiner Glaubensgeschwister ein Unrecht getan hat, soll sich mit jener Person versöhnen, bevor der Jüngste Tag kommt, an dem kein Gold und kein Silber nutzen wird (...).”[5]
Zur Gewährleistung, dass eine Person "vom ganzen Herzen aussöhnend sagt: ‚Ich vergebe dir und akzeptiere deine Entschuldigung‘", ist es erforderlich, den verursachten Schaden dieser Person wiedergutzumachen. Falls die betroffene Person verstorben oder nicht erreichbar ist, ist in erster Linie eine aufrichtige und reumütige Vergebungsbitte erforderlich. Zusätzlich sollte man im Namen der entrechteten Person Mildtätigkeit und Wohltätigkeit praktizieren, um sich von dieser Last zu befreien. Dies ist zwar keine Garantie für die Befreiung von dieser Last, jedoch wird gehofft, dass dadurch Allah und der Verstorbene möglicherweise jemandem vergeben.
Möge der erhabene Schöpfer uns zu noch sensibleren und einfühlsameren Personen machen. Ich möchte meine Freitagspredigt mit der Übersetzung eines Koranverses beenden: „Und fürchtet einen Tag, an dem ihr zu Allah zurückgebracht werdet. Dann wird jeder Seele vollständig gegeben, was sie begangen hat, und es wird ihnen kein Unrecht zugefügt.“ [6]
Die DITIB-Predigtkommission