Freitagspredigt

PDF-Dosyası - İslam İlim Dinidir Freitagspredigt (in 2 Spalten PDF)

Thema: 
Eheschließung (niqah) und Familienbewusstsein

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بِسْمِ اللهِ الْرَّحْمَنِ الْرَّحِيم

وَمِنْ اٰيَاتِهِ اَنْ خَلَقَ لَكُمْ مِنْ اَنْفُسِكُمْ اَزْوَاجًا لِتَسْكُنُوٓا اِلَيْهَا وَجَعَلَ بَيْنَكُمْ مَوَدَّةً وَرَحْمَةً اِنَّ فِي ذٰلِكَ لاٰيَاتٍ لِقَوْمٍ يَتَفَكَّرُونَ


Bismillâhirrahmânirrahîm

[Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen]
“Und es gehört zu Seinen Zeichen, dass Er euch aus euch selbst Ehepartner erschaffen hat, damit ihr bei ihnen Ruhe findet; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Darin sind wahrlich Zeichen für Leute, die nachdenken


[Sure Rum, Vers 21]


Liebe Muslime,

Der Prophet Adam (as) und seine Ehefrau Eva bildeten die erste Familie der Menschheit. So begann die Geschichte der Menschen; und der Mensch lebte seit jeher in der Familie. Die Familie ist die einzige Institution, deren Existenz wir bis zum Anfang der Menschheitsgeschichte zurück verfolgen können.

Allah führt im Koran dieses natürliche Verlangen, diese menschliche Zuneigung voller Liebe und Barmherzigkeit zueinander als Beweis der göttlichen Existenz auf. Ohne Zweifel bedarf diese Zuneigung, die für die Gesundheit und innere Ruhe des Menschen sowie für das friedliche Miteinander in der Gesellschaft unabdingbar ist, einer Regelung. Erst durch diese Regelung mämlich Eheschließung wird die Institution der Ehe verwirklicht. Die Eheschließung, das Zusammenleben der Frau und des Mannes als eine Familie, wird durch ihre gesellschaftliche Bekanntmachung vollzogen und rechtskräftig. Dies ist auch die idealste Form einer natürlichen Familienbildung. Das Familienleben ist gleichzeitig eine Stätte der Persönlichkeitsbildung und Erziehung. Die Liebe der Mutter und die Sanftmut des Vaters können nur innerhalb einer Familie erlebt und genossen werden. Die Familie ist der Mittelpunkt der Gefühle, welche die Menschen zur Reife und Mündigkeit verhelfen.  Nur mit Hilfe des familiären Zusammenhaltes können Menschen die Nächstenliebe, die Bewältigung des Alltags,  die Fürsorge für die Kinder in gebührender Form und Weise verwirklichen. Der Erhabene Allah gebietet im Koran folgendes: “Allah hat euer Zuhause für euch ein Ort der Ruhe und Behaglichkeit gemacht.”(1)

Verehrte Geschwister im Islam,

der proportionale Zuwachs des unehelichen Zusammenlebens unter den Muslimen sollte uns zum Nachdenken bringen. Die Enthaltung von der Verantwortung einer Familie und Eheschließung und die Bevorzugung eines unehelichen Zusammenlebens seitens Mitglieder der muslimischen Gemeinschaft rührt auch ein wenig daher, dass wir ihnen zunehmend keine gemächliche Familienatmosphäre bieten können. Selbstverständlich kann eine Person kein Bewusstsein im puncto Familiengründung- und aufrechterhaltung entwickeln,  die aus einem Elternhaus stammt, in dem gespannte Verhältnisse und gegenseitige Respektlosigkeit den Alltag beherrschten.

Allah gebietet in einem weiteren Vers folgendes: “Nein, ihr liebt das rasch vergängliche und vernachlässigt das Jenseits.”(2) Unsere Entscheidung eine Familie zu gründen, ein eheliches Zusammensein zu begehren oder nicht, hat geradezu mit dem Jenseits zu tun und betrifft unser Veratwortungsbewusstsein gegenüber Allah. Für eine muslimische Person, die das Wohlwollen Allahs bezweckt, kann die Bestrebung zum Ehebruch und zum unehelichen Geschlechtsverkehr nicht in Frage kommen. Denn der Islam stuft außereheliche Beziehungen absolut als verboten (haram) ein. Außerdem hat unser lieber Prophet Muhammed (sav) die Wichtigkeit der Eheschließung ständig hervorgehoben und folgendes dazu gesagt: “Die Eheschließung ist meine Sunna. Wer sich von meiner Sunna abwendet, gehört nicht zu mir.”(3) Meine Rede möchte ich mit folgendem Vers beenden: “Gläubige! Schützt euch und eure Familie vor dem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind”(4)


1. Nahl,  80
2. Qiyama, 20-21
3. İbn Madsche, Niqah, 1
4. Tahrim, 6          
        
                                                                          
Ulviye Ezerbolatoğlu                                                                                                  
Frankfurt Religionsbeauftragte                        
2014-06-13    


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