Rubrik: Islam in Deutschland

Fortsetzung des verfassungskonformen Religionsunterrichts für Musliminnen und Muslime


Frankfurt am Main, 01.06.2022: Der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht in Hessen ist fortzusetzen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden urteilte bereits im vergangenen Jahr, dass die Aussetzung des seit dem Schuljahr 2013/2014 angebotenen islamischen Religionsunterrichts in Partnerschaft mit der islamischen Religionsgemeinschaft DITIB-Hessen rechtswidrig war und fortzuführen ist. Hiergegen legte das Hessische Kultusministerium den Antrag zur Berufung ein, der mit dem nunmehr ergangenen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel abgelehnt wurde. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist somit rechtskräftig.

Vor diesem Hintergrund werden den muslimischen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern die essenziellen Möglichkeiten des Lernerfolgs samt den didaktischen und pädagogischen Vorzügen wiedergegeben, die dem ordentlichen Religionsunterricht innewohnen. Die Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens haben weiterhin den verfassungsrechtlichen Anspruch, einen schulisch unterwiesenen Religionsunterricht im Rahmen ihrer lebensweltlichen Bedürfnisse zu erhalten, die die Lebens- und Glaubenswirklichkeiten aus ihrer Teilnehmerperspektive aufgreift. Dementsprechend wird die DITIB-Hessen als eine in Hessen beheimatete Religionsgemeinschaft zur Verwirklichung dieser verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte mit ihrer Kooperationspartnerschaft beim islamischen Religionsunterricht beitragen.

Mit Zuversicht blickt die Landesreligionsgemeinschaft DITIB-Hessen weiterhin auf die wiederaufzunehmende konstruktive Kooperationspartnerschaft mit dem Hessischen Kultusministerium, um den bereits zuvor im Zeitraum von sieben Jahren stattgefundenen beanstandungs- und störungsfreien ordentlichen Religionsunterricht für die Schülerinnen und Schüler anzubieten.

Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Hessen e.V.

 

 

2022-06-01    


Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der DITIB reproduziert, vervielfältigt oder verarbeitet werden.