Freitagspredigt

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Der Schutz von Leben und Besitz

بِسْمِ اللهِ الْرَّحْمَنِ الْرَّحِيمِ

وَالَّذِينَ لَا يَدْعُونَ مَعَ اللَّهِ إِلَهًا آخَرَ وَلَا يَقْتُلُونَ النَّفْسَ الَّتِي حَرَّمَ اللَّهُ إِلَّا بِالْحَقِّ وَلَا يَزْنُونَ وَمَنْ يَفْعَلْ ذَلِكَ يَلْقَ أَثَامًا

Bismillāhirrahmānirrahīm
[Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen]
„… und sie (die Diener des Erbarmers) sind diejenigen, die neben Allah keine andere Gottheit anbeten, und die kein Leben auslöschen, das ihnen Allah für unantastbar erklärt hat, außer im Recht; und sie sind diejenigen, die keine Unzucht treiben. Und wer dies doch macht, wird die Strafe für diese Sünde erhalten.“

[Sure Furqān, Vers 68]

Verehrte Muslime,

alle Propheten, angefangen von Adam (a.s.) bis Muhammed (saw), haben nur die eine Religion verkündet – den Islam. Und der Islam, er hat Grundrechte formuliert, auf deren Grundlage er seine Hauptanliegen verwirklichen und den Menschen ein Leben in Würde ermöglichen kann. Zu diesen Grundrechten gehört der Schutz der Religion, des Verstands und der Würde, der Schutz des Lebens und schließlich des Besitzes. Das Hauptanliegen der Verbote und Gebote im Islam ist es, diese Werte zu schützen und dem Menschen ein glückliches Leben in Sicherheit und Frieden zu ermöglichen. Zudem gehört der Schutz des Lebens und des Besitzes auch zu den grundlegenden Menschenrechten.

Das Leben des Menschen und sein Besitz sind vor jeglichen Übergriffen geschützt. Keiner hat das Recht, dieses anvertraute Gut auszulöschen oder ihm irgend Schaden zuzufügen – sei es sein eigen Leben und Besitz oder das der anderen. So lässt uns Allah im Koran wissen, dass das Töten eines Menschen zu den größten Sünden gehört: „… und sie (die Diener des Erbarmers) sind diejenigen, die neben Allah keine andere Gottheit anbeten, und die kein Leben auslöschen, das ihnen Allah für unantastbar erklärt hat, außer im Recht; und sie sind diejenigen, die keine Unzucht treiben. Und wer dies doch macht, wird die Strafe für diese Sünde erhalten.“ [1]  “…Wer jemanden umbringt, der weder ein Leben ausgelöscht noch Unruhe auf Erden gestiftet hat, gilt wie jemand, der die ganze Menschheit ausgelöscht hat. Und wer ein Leben rettet, gilt wie jemand, der die ganze Menschheit gerettet hat.“ [2]

Verehrte Gläubige,

auch den Besitz des Menschen will der Islam geschützt wissen und erhebt dessen Schutz daher zu einem seiner Grundprinzipien. So sind wir die Gemeinde eines Propheten, der uns aufgefordert hat „dem Arbeiter zu geben, was diesem zusteht, noch bevor sein Schweiß auf der Stirn trocknet.“ In seiner Abschiedspredigt gemahnte er uns zudem: „So, wie euch dieser Tag heilig ist, und so, wie euch dieser Monat und eure Stadt Mekka heilig sind, so ist auch euer Leben, euer Besitz und eure Würde heilig. Sie sind vor jeglichen Übergriffen geschützt.“ [3]

Verehrte Geschwister,

unsere erhabene Religion, der Islam, er hat eine Reihe von Regeln aufgesetzt, um Leben und Besitz des Menschen zu schützen und ihn insgesamt zu einem vollkommenen Menschen zu formen – vollkommen, weil Glauben und Handeln Hand in Hand gehen. Diese Regeln bestehen zunächst einmal aus den Glaubensgrundsätzen. Jeder Muslim folgt den Glaubensgrundsätzen im Islam und setzt sie um. Und wenn der Mensch an Allah glaubt und an das Jenseits, und wenn er weiß, dass im Jenseits die Gegenleistung für alle guten und schlechten Taten wartet, wird er da noch Leben und Besitz der anderen antasten können? Denn der Dienst am Menschen ist für einen Muslim gleichbedeutend mit dem Dienst an Allah. Wenn diese Geisteshaltung sich dann im praktischen Leben auch in unserem Handeln widerspiegelt, ist Leben und Besitz und sind auch all die anderen Werte, die uns heilig sind, in Schutz und damit auch Eintracht und Frieden in der Gesellschaft gegeben.

Die heutige Hutba möchte ich beenden mit den Worten, die unser Prophet (saw) in seiner Abschiedspredigt an mehr als hundert tausend seiner Ashab al-Kirām gerichtet hat: “Ihr werdet sicherlich euren Herrn treffen. Und Allah wird euch zur Rechenschaft ziehen für das, was ihr gemacht habt. Dass ihr nach mir ja nicht wieder zurückkehrt in die alten Tage und euch gegenseitig die Köpfe einhaut. Seid achtsam! Alle Gewohnheiten der Dschahiliyya sind aufgehoben, sie sind unter meinen Füßen. Auch all die Blutfehden, die ihr in der Dschahiliyya ausgetragen habt sind aufgehoben. O ihr Gläubigen! Ich habe euch zwei Dinge hinterlassen. Haltet euch an diese fest, so werdet ihr nicht abkommen vom Weg. Diese sind der Koran und die Sunna Seines Gesandten.” [4]

[1] Furqan, 25/68.
[2] Māide, 5/32.
[3] Sahîh Buhârî Muhtasarı Tecrid-i Sarih Terc. C.10, S. 397
[4] Abu Dawud, Menasiq, 57- 58; Muslim, Hadsch, 19.

Atilla Şahin
Religionsbeauftragter der Hacı Bayram Moschee in Löhne

2013-12-06    


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