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2009-12-01 | Pressemitteilung

Ein Trauertag für die universellen Menschenrechte

Besorgt nimmt DITIB das Ergebnis des am Sonntag in der Schweiz durchgeführten  Referendums gegen den Bau von Minaretten zur Kenntnis.

„Das Ergebnis ist ein Rückschritt für eine aufgeklärte Gesellschaft und ein Trauertag für die universellen Menschenrechte, die auch in der Schweiz gelten sollten. Es ist aber auch für die Grundwerte der schweizerischen Demokratie ein Rückschlag, denn die Abstimmung hat die fundamentalen Grundwerte der Religionsfreiheit ausgehöhlt. Das Verbot bedeutet eine einschneidende Einschränkung für den Glauben, da man ihn damit nicht mehr öffentlich leben
soll. Fatal ist, dass diese Einschränkung rechtlich Gültigkeit haben soll“, sagte der DITIBVorsitzende Sadi Arslan.

Abstimmungen für oder gegen ein bestimmtes Aussehen von Gotteshäusern sind in der Lage, die Gesellschaft zu spalten. Die Schweiz ist nach der Abstimmung eine gespaltene Gesellschaft. Von den 54 % der teilnehmenden Bürger haben sich 43 % für den Bau von Minaretten ausgesprochen. Diese Stimmen sind Stimmen für eine tolerante, offene und aufgeklärte Gesellschaft gewesen. Schade ist, dass der andere Teil der Bürger diese Meinung nicht mittragen wollte. DITIB appelliert weiterhin an die Vernunft der Entscheidungsträger
das Ergebnis zu revidieren.

Schockierend festzustellen ist weiterhin, dass das Ergebnis der Abstimmung von führenden Rechtspopulisten in Europa dazu missbraucht wird, gegen den Islam insgesamt weiter mobil zu machen. Es bleibt zu hoffen, dass die Rechtspopulisten keinen Aufwind durch das Ergebnis erhalten. Die Abstimmung belegt, dass sowohl auf muslimischer als auch auf politischer Seite, die Gesellschaft besser über den Islam zu informieren und aufzuklären ist. Hintergründe des Abstimmungsergebnisses sind zu erforschen und möglichen Fehlinformationen über islamische Gotteshäuser entgegen zu wirken. Nunmehr ist die schweizer Regierung in der Pflicht, mit ihren islamischen Verbänden das offensichtlich falsch herrschende öffentliche Bild über den Islam im Lande durch eine offensive Aufklärungskampagne zu ändern. Zu hoffen ist, dass die Schweiz nach einer derartigen Aufklärungskampagne es schaffen kann, sich aus den Zwängen von rechtspopulistischer Angstmacherei zu befreien.

Das System der direkten Demokratie, das dem Volksentscheid einen Weg einräumt in Ehren. Grund- und Menschenrechte aber, zu denen auch die Religionsfreiheit gehört, dürfen nicht Gegenstand eines solchen Volksentscheides und damit verhandelbar sein, denn sie sind unverletzlich und unveräußerbar. Das Ergebnis der Abstimmung steht der Europäischen Menschenrechtskonvention eindeutig entgegen. Schade ist, dass trotz dieser eindeutigen europäischen Rechtslage die Schweiz das Abstimmungsergebnis in die Verfassung einmünden lassen möchte. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, die sicherlich angestrengt wird, kann hier nur Erfolg haben.

Der DITIB-Vorstand