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Terrorismus und Gewalt widersprechen der Religionsauffassung des
Islams
• Der Koran fordert von
Gläubigen Toleranz gegenüber anderen
Glaubensauffassungen und Ansichten
• Die DITIB schätzt
Günter Wallraff
Köln, 24. September 2007 – Die Drohungen gegen den Kölner
Schriftsteller Günter Wallraff
verurteilt die DITIB auf das Schärfste.
Der Islam ist eine friedliche
und gemäßigte Religion. Die fortschrittliche
Religionsauffassung des Islams rechtfertigt unter keinen
Umständen die Androhung oder
den Einsatz von Gewalt. Wir lehnen daher Terrorismus, den Einsatz oder die Androhung
von Gewalt unter jeden Umständen ab. Der Koran bildet auch in Deutschland für unsere
Gesellschaft die
spirituelle Grundlage unserer Religiosität. Er darf aber keineswegs als
Rechtfertigung zur Gewaltanwendung
herangezogen werden.
Der Koran betont häufig: „Wenn dein Herr [Allah]
wünschte, Er hätte alle Menschen unter
einem Glauben vereint.“ Dieser Grundsatz ist ein Aufruf zur Toleranz
gegenüber anderen
Glaubensauffassungen und Ansichten. Die Vielfalt ist Teil des göttlichen Willens und
verlangt von dem Menschen, diese als einen großen Reichtum anzuerkennen.
Günter
Wallraffs Anregung die „Satanischen Verse“ in der Kölner DITIB-Moschee zu lesen,
ist ein provokanter
Beitrag im Rahmen einer öffentlichen Debatte. Selbstverständlich würde
eine solche Lesung in einer Moschee
die religiösen Gefühle der Muslime verletzen. „Als
Journalist ist es Wallraffs Aufgabe, mit seinen Ideen zu
polarisieren und Diskussionen
anzustoßen. Wallraff hat sich im Rahmen seines Buchprojektes ´Ganz Unten`
für die
Interessen der türkischen Migranten in Deutschland eingesetzt. Günter Wallraff bemüht
sich um einen konstruktiven Dialog mit uns Muslimen in Deutschland. Wir schätzen ihn“,
betont Sadi
Arslan, Präsident der DITIB.
Die Ehrenfelder DITIB-Moschee kennt Wallraff seit seinen
Recherchen zu seinem
damaligen Buchprojekt. Die DITIB steht der Idee einer gemeinsamen Veranstaltung zur
Lesung
der „Satanischen Verse“ zurückhaltend gegenüber. Bei dem letzten gemeinsamen
Treffen vor knapp zwei
Wochen hat man sich über den Charakter einer solchen
Veranstaltung nicht einigen können. Eine Lesung auf dem
Moscheegelände kommt aus
Sicht der DITIB sicherlich nicht in Frage.