Freitagspredigt

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Unsere Aufgaben gegenüber den Verstorbenen
(23.09.2022)

Verehrte Muslime!

Jeder Beginn hat ein Ende, jedes Lebewesen hat ein Leben und jedes Leben hat einen Tod. Der Mensch als Quintessenz des Universums wird selbstverständlich auch sterben, wenn seine Zeit kommt. Auch wenn der Tod das Ende des diesseitigen Lebens bedeutet, ist es nicht das Ende für den Menschen. Vielmehr ist der Tod ein Übergang von der vergänglichen Welt zur ewigen Heimstätte.

Der Koran, unser heiliges Buch, thematisiert den Tod und die darauf folgende Realitäten wie folgt: “Wo immer ihr seid, wird euch der Tod einholen, auch wenn ihr auf hohen Türmen wärt.”1 “Jede Seele wird den Tod schmecken, und ihr werdet euren Lohn empfangen am Tag der Auferstehung...”2

Geehrte Gläubige!

Eine der wichtigsten Realitäten des Lebens ist der Tod. Annähernd jeden Tag verabschieden wir mal einen Leichnam eines Nahestenden, mal eines Bekannten oder Geliebten in die Ewigkeit. So stellt sich die Frage, wie die Haltung von uns als Gläubige, deren jegliches Wort und Handlung maßvoll und ausgewogen zu sein hat, gegenüber dieser natürlichen Realität des Lebens sein sollte?

Meine Geschwister!

Unser Prophet (s) sagte: “Wessen letztes Wort ´La ilahe illallah´ ist, der geht ins Paradies ein.”3 Aus diesem Grund sollte jemand, der im letzten Stadium vor dem Ableben ist, auf eine angemessene Weise an das Glaubensbekenntnis (kalimat at-tauhid) und an die reumütige Vergebungsbitte (tauba) zuflüsternd/murmelnd erinnert werden. Jedoch sollte der Sterbende nicht dazu aufgedrängt werden, indem gesagt wird: “los, sag du es auch!”4 Nachdem der Tod eingetreten ist, wird im betreffenden Zimmer, worin der Tod eintrat, kein Koran rezitiert bis der Leichnam rituell gewaschen wurde. Jedoch können dort Bittgebete formuliert werden.5

Die Religion des Islams erachtet den Respekt am Menschen als eine wichtige Aufgabe; und fordert, dass sowohl lebendigen Menschen als auch verstorbenen Menschen Respekt gezollt wird. Für den Verstorbenen, der mit dem Sarg auf die Totenbahre gelegt wird, wird - in Form eines Bittgebets - ein Totengebet verrichtet. Dies ist eine Kollektivpflicht, die verrichtet wird um das Wohlwollen Allahs zu ernten. Zugleich ist es unsere Aufgabe gegenüber unseren Glaubensgeschwistern. Dies ist auch ein Ausdruck unseres praktisch gezollten Respekts gegenüber dem Verstorbenen.

Der Tod versetzt die Hinterbliebenen in Trauer. Auch wenn dies so ist, sollten wir als Muslime solche Art von Nachrichten und Ereignissen mit Geduld entgegnen; und wir sollten bemüht sein, die in diesem Moment erforderlichen Aufgaben auf die beste Weise durchzuführen. Auch sogar im Todesfall unserer Nächsten gebietet es sich, den Gläubigen, besonnen und würdig zu handeln. Auch wenn es erlaubt ist, hinter dem Verstorbenen zu weinen, ist es keinesfalls angemessen, Jammergeschreie von sich zu geben; sich an den Haaren und am Kopf zu reißen; und sich am Kragen oder an der Kleidung zu zerren. Nach Möglichkeit sollte bei Todesfällen und Beerdigungen die Ruhe, Hingabe und Haltung der Reflexion beibehalten werden. Besonders sollte man sich auch vergegenwärtigen, dass es bei Beerdigungsritualen nicht angemessen für diese Atmosphäre ist, zu applaudieren.

Für Muslime ist es eine ihnen auferlegte Kollektivpflicht, verstorbene Muslime rituell zu waschen; sie in ein Leichentuch einzuwickeln; ihr Totengebet zu verrichten und Bittgebete für sie zu formulieren; sowie sie bis zum Grab zu tragen und ihre Beerdigung durchzuführen. Nach Eintritt des Todesereignisses sollten diese Vorgänge alsbald ohne Verzug durchgeführt werden.

Es ist nicht richtig, Boshaftigkeiten und Makel des Verstorbenen nachzuforschen, übel hinter diesen nachzureden und wegen deren Handlungen bei Gesundheit zu tadeln. Wir sollten nicht vergessen, dass es sich gebietet, den Hinterbliebenen des Verstorbenen Geduld zu wünschen, Worte zu ihnen zu sprechen, die sie beruhigen und ihnen Trost spenden, sowie wir ihr Leid und ihren Kummer teilen sollten.

 

Die DITIB-Predigtkommission

 

1 Koran, an-Nisa, 4/78.                                                                       
2 Koran, Al-i Imran, 3/185.   
3 Abu Dawud, Dschenaiz, 20. 
4 Muslim, Dschenaiz, 1; Ilmihal, 1. Band, TDV İSAM, İstanbul, 1998, S. 356, 368.
5 Ilmihal, 1. Band, TDV İSAM, İstanbul, 1998, S. 356.
 

2022-09-23    


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