Freitagspredigt

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Freitagspredigt in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
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Rechte der Mutter und des Vaters
(06.05.2022)

Verehrte Gläubige! Meine werten Geschwister!

Wir schulden unsere ganze materielle und geistige Entwicklung der Liebe, Fürsorglichkeit und Barmherzigkeit unserer Eltern. Wie sehr die Muttermilch für unsere körperliche Entwicklung bedeutend ist, so sehr sind auch die Liebe der Mutter und Fürsorglichkeit des Vaters bedeutend. Unser Bedürfnis nach unseren Müttern wird nie enden. Unsere Mütter sind Kronen unserer Häupter, Heilmittel unserer Sorgen und Gebieterinnen unserer Herzen. Wie schön sagte es der Dichter:

Mutter, Krönung aller Häupter,
Heilmittel allerlei Kummer.
Auch wenn Kind spiritueller Meister,
Bedarf es seiner Mutter.

Auf der anderen Seite haben sich neben unseren Müttern auch unsere Väter ohne Zweifel große Rechte und Verdienste um uns erworben. Unsere Väter sind Symbole der Güte und Hilfsbereitschaft, Besonnenheit und Verantwortung. Ohne zu klagen ob heiß/kalt oder Tag/Nacht sind sie fleißig und verdienen auf dem erlaubten Weg. Sie tragen unserer materiellen und geistigen Entwicklung, umserem Heranwachsen, sowie wenn wir ins Leben hinausgehen, bei. Ebenso sind die Liebe und Unterstützung von Vätern eine Antriebskraft für die Kinder.

Meine werten Geschwister!

Allen voran sind Mütter und Väter diejenigen Personen, die am meisten Liebe, Respekt und Güte auf der Welt verdienen. Nach dem Erblicken des Weltlichts gehören die Wörter “Mutter und Vater” zu unseren zuerst gelernten Worten. Es gibt keine Person, die uns so innig und ohne Erwartung einer Gegenleistung liebt wie sie. Ihre Existenz ist ein unermesslicher Schatz, ihre Inexistenz bildet ein unersetzbares Vakuum.

Werte Geschwister!

Unsere Mütter und Väter sind Anlass unserer Existenz auf der Welt. Ihnen gegenüber haben wir allen voran freundlich zu sein und süße Worte zu sprechen, ihre Bedarfe zu decken, ihnen zur Hilfe zu eilen, wenn sie aufgrund von Krankheit und Alter in schwierige Situationen geraten, - wenn vorhanden -  ihre Nöte und Kummer zu teilen und - außer ihrer Aufforderung zum Ungehorsam gegenüber Allah - ihre Wünsche zu erfüllen.

Sich lediglich an bestimmten Tagen des Jahres an sie zu erinnern und sich an übrigen Zeiten nicht an sie zu erinnern, entspricht keineswegs unseren religiösen Werten und Traditionen. Unsere Aufgaben und Verantwortungen gegenüber ihnen bestehen sogar auch nach ihrem Tod weiter. Aus dem Kreis der Gefährten kam ein Gefährte zum Gesandten Allahs (s) und fragte: “O Gesandter Allahs! Gibt es noch irgendwelche guten Taten, die ich nach dem Tod meiner Mutter und meines Vaters für sie auch noch durchführen kann?” Er antwortete: “Ja, Bittgebete und Vergebungsbitten für sie zu formulieren, ihre Testamente zu erfüllen, sich um ihre Verwandten zu kümmern und ihre Freunde zu verköstigen.”1

Ehrenwerte Gläubige!

Unser geliebter Prophet (s) sagte in einem seiner Hadise auch: “Das Wohlwollen Allahs liegt im Wohlwollen der Eltern, die Wut Allahs liegt auch in der Wut der Eltern.”2 Als Gläubige und gute Kinder obliegt uns die Aufgabe, das Wohlwollen unserer Eltern zu erlangen und ihre wollwollenden Bittgebete anzuregen. Unser Prophet sagte nämlich: “Es gibt drei Bittgebete, die unbedingt angenommen werden: das Bittgebet von Unterdrückten, das Bittgebet von Gästen und das Bittgebet von den Eltern für ihr Kind.”3

Ich beende meine Freitagspredigt mit der Übersetzung der Verse 23 und 24 aus der Sure al-Isra: “Und dein Herr hat bestimmt, dass ihr Ihm allein dient und dass ihr gegen eure Eltern gütig seid, auch wenn der eine von ihnen oder beide bei dir ins Alter kommen. Darum sag nicht zu ihnen: „Pfui!“ und schelte sie nicht, sondern sprich ehrfürchtig zu ihnen. Lass aus Barmherzigkeit den Fittich der Unterwürfigkeit zu ihnen herabhängen und sag: „Mein Herr, erbarme dich beider, so wie sie mich aufzogen, als ich klein war.“

 

Die DITIB-Predigtkommission

 

1 Abu Dawud, Adab, 120.                                                    
2 at-Tirmidhi, Birr, 3.                                                     
3 Ibn Madscha, Dua, 11.

 

2022-05-06    


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