Freitagspredigt

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Freitagspredigt in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
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Wahre Insolvenz: Rechte anderer verletzen
(11.12.2020)

 

Verehrte Gläubige!

Sie wissen, dass Insolvenz ein Begriff aus unserem Geschäftsleben ist. Insolvenz wird für Personen, die ihr Kapital im Handel verloren haben, verwendet. Damit werden Personen, die ihr Eigentum und ihren Besitz verloren haben, gemeint. Jedoch hat Insolvenz eine zusätzliche Bedeutung für unser spirituelles und menschliches Leben. Diese Dimension weist meiner Meinung nach auf eine noch besorgniserregendere Situation als die finanzielle Insolvenz hin.

Eines Tages fragte unser Prophet (s) seine Gefährten während eines Gesprächs: “Wisst ihr, wer Insolvent (Muflis) ist? Einer aus dem Gefährtenkreis meldete sich zu Wort und antwortete: “Wir nennen denjenigen, der seinen Besitz und sein Eigentum verloren hat, als insolvente Person (Muflis).” Daraufhin sagte unser Prophet: “Die eigentliche Insolvenz ist wie folgt: Eine Person tritt am Jüngsten Tag mit seinem verrichteten Gebet, Fasten und dem entrichteten Zakat vor seinen Schöpfer. In der Welt beleidigte er jedoch jenen, diskreditierte einen anderen, eignete sich das Eigentum einer anderen Person, vergoss das Blut einer weiteren Person und eine andere Person verprügelte er wiederum. Als Gegenleistung der Verletzung dieser Rechte wird von seinen Wohltaten genommen und diesen Rechteinhabern gegeben. Sollten seine Wohltaten enden, bevor seine Abrechnung beginnt, werden die Sünden dieser Personen, denen er geschädigt hat, genommen und auf diesen aufgebürdet. Sodann wird er in die Hölle geworfen. Die wahre Insolvenz ist das.”1

Meine geehrten Geschwister!

Aus Sicht ihrer menschlichen Grundeigenschaften und ihrer Verantwortungen gegenüber dem erhabenen Allah wurden die Menschen ebenbürtig wie die Zähne eines Kammes geschaffen. Es ist keineswegs richtig, dass gemäß dem Willen Allahs geschaffenen unterschiedlichen Eigenschaften der Menschen wie Religion, Sprache, Kultur, Tradition und Ethnie als ein Grund der Segregation oder des Konflikts, schon gar nicht als ein Vorzug angesehen werden. Der erhabene Koran legt die Erforderlichkeit, dass die ganzen Unterschiede nicht zum Konflikt, sondern vielmehr sich die Menschen und Gesellschaften kennenlernen und ihre gegenseitigen Rechte und Ansprüche respektieren sollten, dar. Kein Mensch und keine Gesellschaft, kein Stamm, keine Sippe, kein Amt und kein Status kann irgendeinen Vorrang und irgendeine Überlegenheit gegenüber anderen Menschen oder Gesellschaften akzeptiert werden. Schließlich sagt uns der erhabene Allah: „O Menschen! Wir erschufen euch von einem Mann und einer Frau und machten euch zu Völkern und Stämmen, damit ihr euch gegenseitig erkennt. Der am höchsten Geehrte unter euch vor Allah ist der Gottesfürchtigste unter euch. Allah ist wissend und kundig.”2

Werte Gläubige!

Unsere erhabene Religion gebietet uns gegenseitig, unsere Ehre, Keuschheit und Würde zu respektieren. Die Würde und den Wert des Menschen verachtende und verletzende Haltungen und Handlungen wie Verspottung, Beschimpfung, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und Unterdrückung hingegen wurden verboten. Außerdem gebietet uns der Islam die Beachtung und der Respekt der Privatsphäre von Menschen als Aufgabe. Unsere Religion gebietet uns zudem, keinen Argwohn füreinander zu hegen. Der edle Koran sagt folgendes: “Gläubige! Lasst nicht die einen über die anderen spotten, die vielleicht besser sind als sie. Auch mögen nicht Frauen andere Frauen verspotten, die vielleicht besser sind als sie. Verleumdet euch nicht einander und gebt einander nicht beschimpfende Namen. Wie abscheulich ist die Verwendung des ruchlosen Namens nach der Annahme des Glaubens, und wer nicht bereut, das sind die Ungerechten.”3

Meine Geschwister!

Vielleicht haben wir wissentlich oder unwissentlich Rechte von anderen verletzt. Vielleicht haben wir verletzende Worte gesprochen. Vielleicht haben wir üble Nachrede geführt. Vielleicht haben wir gegenseitig unsere Herzen gebrochen. Gemäß der folgenden Anordnung unseres Propheten (s) sollten wir uns in solchen Fällen versöhnend gegenseitig die Rechte vergeben: “Wer seinem Geschwister gegenüber eine Ungerechtigkeit dargelegt hat, soll sich mit ihm versöhnen.”4 Bevor wir uns vor dem erhabenen Allah verantworten, sollten wir unbedingt einen Weg dafür finden, eine Rechtsverletzung oder dargelegte Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen und wir sollten uns unbedingt miteinander versöhnen und einander die Rechte vergeben.

 

Die DITIB-Predigtkommission

 

1 al-Muslim, Birr, 59.                                                                         
2 Koran, al-Hudschurat, 49/13.    
3 Koran, al-Hudschurat, 49/11.
4 al-Bukhari, Riqaq, 48.

 

2020-12-11    


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