Freitagspredigt

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Erlaubte Speisen und erlaubter Verdienst
(14.10.2016)

 

Meine verehrten Geschwister!

Allah hat die Menschen als Wesen erschaffen, die Verantwortung haben und sie mit unendlichen Gaben auf der Welt ausgestattet.1 Obwohl Allah den Menschen die meisten dieser Gaben als erlaubt freigegeben hat, hat Er für einige davon eine Einschränkung gemacht.

Obwohl Er uns beispielsweise so viel Reben von Weintrauben geschenkt hat, hat Er aber den Wein verboten, da es das Denkvermögen des Menschen einschränkt. Eigentlich dienen die festgelegten Verbote wiederum dem Nutzen der Menschen. Allah, der Erhabene, hat über die offenbarten Bücher und Gesandten erklärt, was erlaubt und was auch verboten ist, sowie von den Gläubigen gefordert, diese Gebote und Verbote einzuhalten.

Werte Gläubige!

In dem am Anfang meiner Freitagspredigt rezitierten Vers gebietet Allah: “...eßt von den guten Dingen und handelt rechtschaffen.”2 Folglich wird verdeutlicht, dass das rechtschaffene Handeln nur durch Verdienst über erlaubte Wege und Aufnahme erlaubter Speisen sein kann.

Aus diesem Grund ist die Verwirklichung hiervon durch folgende Wege möglich: Förderung eines Bewusstseins von „erlaubter Nahrung und erlaubtem Verdienst“; Aneignen eines nachsichtigen, verantwortungsvollen, besonnenen und mäßigen Lebensstils; Bewahrung der von Allah gesetzten Grenzen des Erlaubten und Verbotenen; Erzeugung, Erwirtschaftung sowie Verdienst aus erlaubten Gütern und Aufwendung des Verdienstes im erlaubten Bereich.

Meine verhehrten Geschwister!

Unser geliebter Prophet (s) sagt in der am Anfang meiner Predigt rezitierten Überlieferung: ‎‎„Der Gläubige ist so wie die Honigbiene. Die Honigbiene nimmt immer Schönes an Nahrung zu sich und produziert immer schöne Güter. Sie landet überall, aber weder verschüttet sie etwas, noch zerbricht sie etwas, oder wühlt sie etwas auf.“3

Folglich sollte sich ein Gläubiger die von Allah und seinem Propheten festgelegten Maßstäbe vor Augen halten. Ebenfalls sollte ein Muslim keine Speisen auftischen, worin Anrechte anderer Mitmenschen enthalten sein könnten, ebenso sollte er keinen unerlaubten Bissen in seinen Magen hineinführen.

Geehrte Gläubige!

In unserer Religion sind erlaubte und verbotene Nahrungen festgelegt. Folglich sollten wir uns mit erlaubten Speisen und Getränken begnügen und uns von den verbotenen fernhalten.

Keinesfalls darf man sich bemühen, durch illegale Wege Einkünfte zu erzielen und wir sollten uns deshalb auch von den verbotenen Speisen und Getränken fernhalten.

Denn wir sollten wissen, dass wenn der Mensch die verbotenen Dinge in seinen Körper aufnimmt, die Makel des Menschen offenbart werden. Somit stellt dieser sich vor Allah bloß. Wenn dieser Mensch sein Bittgebet formuliert und seinen Gottesdienst verrichtet, werden diese nicht angenommen.

Aus diesem Grund sollte ein Muslim auf seine Einkünfte und seine Bissen achten; sowie auf den für die Familie und Kinder erworbenen Verdienst und Unterhalt, wie auch auf jedes produzierte Gut, sowie das An- und Verkaufte achten, ob diese erlaubt sind, oder nicht.

Ich möchte die Predigt mit einem Bittgebet beenden, das unser geliebter Prophet uns gelehrt hat: „O Allah! Beschütze uns vor den Unerlaubten Dingen indem Du uns von Deinen erlaubten Gaben schenkst! Lass uns durch Deine Gaben nicht angewiesen sein auf andere - außer Dir!“4

 

Die DITIB-Predigtkomission

 

1‏ ‏Koran, an-Nahl, 16/18
2 Koran, al-‏ ‏Mu’minun, 23/51‎       
3 Ahmed b. Hanbal, Musnad, II, 199
4‏ ‏at-Tirmidhi, Deawat, 110

 

2016-10-14    


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