Freitagspredigt

PDF-Dosyası Freitagspredigt (PDF)

Freitagspredigt in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Bitte klicken um das Video anzusehen!

Recht der Menschen und Öffentlichkeit
(05.08.2016)

 

Geehrte Gläubige!

Unser erhabener Herr Allah sagte: "Wir haben den Menschen ja in schönster Gestalt erschaffen,"1 und weil Er ihn auf schönste Weise erschaffen hat, auch wichtige Maßstäbe und Prinzipien bestimmt um damit das Wohlbefinden und Glück des Menschen sowohl in der Welt als auch im Jenseits zu gewährleisten. Allen voran sind die Rechte des Individuums und der Öffentlichkeit zu beachten. Soweit wie diese Rechte beachtet werden, wird es Wohl in der Gesellschaft geben. Es ist eine Realität, dass das Unwohl, der Streit und die Morde, sogar die Kriege darauf zurückzuführen sind, dass die gegenseitigen Rechte nicht respektiert werden. Aus diesem Grunde hat unsere Religion die Rechte von allen Menschen als heilig und unverletzbar anerkannt ohne die Völker, das Geschlecht und die Religion zu diskriminieren und bei Verletzungen dieser Rechte viele materiellen und geistigen Maßnahmen eingeführt.

 

Geehrte Muslime!

Das vorrangigste Recht eines Menschen ist das Lebensrecht. Die Vergehen gegen dieses Recht zählen in unserem Glauben zu den großen Sünden. Außerdem sind auch Worte und Handlungen, die das Ansehen des Menschen erschüttern und die Ehre verletzen auch Vergehen gegen die Rechte der Menschen. Aus dieser Sicht werden in verschiedenen Versen des gnadenreichen Korans alle negativen Handlungen wie die Verleumdung, üble Nachrede, das Verhöhnen, Erforschen der Privat- und Intimsphäre eines Menschen, einen Spitznamen zu verpassen und die Belustigung verboten2 und aus der Perspektive des Vergehens gegen die Rechte des Individuums gewertet.

In dem am Anfang rezitierten gnadenreichen Vers gebietet unser erhabener Herr Allah: "Und zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf."3 und verbietet damit den Menschen die rechtswidrige Aneignung des Besitzs voneinander wie durch Betrug bei Maß und Waage, Diebstahl, Untreue bei Anvertrautem sowie Korruption.

Meine verehrten Geschwister!

Es gibt sehr viele fatalen Handlungen, die der Islam verboten hat und die zur Verletzung der Rechte von Menschen führen. Handlungen und Haltungen wie Menschen das Leben zu nehmen, Ehebruch zu begehen, die Ehre der Menschen zu verletzen, zu betrügen, arglistig zu täuschen, seine Schulden nicht rechtzeitig zu zahlen, das Recht von Waisen anzutasten, die Nachbarn und das Umfeld zu stören oder sich nicht an die Verkehrsregeln zu halten, bedeutet das Verletzen der Rechte von Menschen.

Das friedliche Wohl der Gesellschaft zu stören und eine Wirre herbeizuführen bedeutet hingegen das Recht der Öffentlichkeit zu verletzen. Denn Wirre ist eine Handlung, die zum Durcheinander in der Gesellschaft, zum Ausbruch von Kriegen und somit zum Verlust des Lebens von hunderttausenden unschuldigen Menschen führt.

Meine geehrten Geschwister!

Ich beende meine Predigt mit den mahnenden und lehrreichen Worten des Propheten zu den Rechten der Individuen und der Öffentlichkeit: “Der Mensch tritt vor Allah indem er seine Gottedienste wie die Gebete verrichtet hat, das Fasten eingehalten hat sowie die Pflichtabgabe (Zakat) entrichtete. Daneben hat dieser manche Personen beschimpft, manchen das Blut vergossen, manchen den Besitz enteignet und manche verleumdet. In dieser Situation werden seine Wohltaten aus den Gottesdiensten entnommen und an die Rechthaber verteilt. Wenn seine Gottesdienste und seine Wohltaten für die Begleichung der Rechte der Menschen nicht ausreichen, wird aus den Sünden der Rechthaber entnommen und zu seinen Sünden hinzugefügt. Somit werden seine Wohltaten zunichtegegangen sein, die Sünden sich vermehrt haben und schließlich dieser ruiniert zur Hölle gesandt werden.”4

 

Die DİTİB Predigtkomission

 

1 Koran, at-Tin, 95/4
2 Koran, al-Hudschurat, 49/11-12
3 Koran, al-Baqara, 2/188
4 al-Muslim, Birr, 59; at-Tirmizi, Qiyama 2

 

2016-08-05    


Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der DITIB reproduziert, vervielfältigt oder verarbeitet werden.

Archiv 2007-2008  | 2009-2010