Nachrichten und Pressemeldungen

2017-02-03 | Pressemeldung

DITIB-Stellungnahme zu den aktuellen Diskussionen um die Imame

Köln, 03.02.2017: In den letzten Wochen sind die in den DITIB Moscheen tätigen Imame unterschiedlichen Beschuldigungen und Kritiken ausgesetzt. Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist eine Erklärung sinnvoll, um die Öffentlichkeit aus erster Hand detailliert zu informieren.

 

Die Haltung der DITIB ist eindeutig und geäußerte Kritiken werden ernst genommen.

Unmittelbar nach Beginn der aktuellen Diskussionen hat die DITIB ihre Position zu den Beschuldigungen offen dargelegt und klargestellt, dass sie keinen Bezug zur Thematik hat und von keiner einzigen Person und Abteilung irgendwelche geheimen und persönlichen Informationen eingefordert hat.

Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit in der aktuellen Debatte ist nachvollziehbar.

Allerdings ist es für die DITIB, für die ehrenamtlich in unseren Moscheegemeinden arbeitenden Vorstände und für die hunderttausenden Gemeindemitglieder, enttäuschend, dass ohne eine Untersuchung der DITIB-Beteiligung immer wieder eine (vor)verurteilende Haltung eingenommen wird und Beziehungen in sehr vielen Bereichen eingefroren werden. Dies ist umso betrüblicher, da der DITIB-Verband seine Dienste in diesem Land seit Anbeginn als offene, ausgewogene, den Verstand und den Frieden priorisierende, größte islamische Religionsgemeinschaft, erweist.

 

DITIB respektiert alle religiösen Glaubensüberzeugungen und Weltanschauungen und hat ein Verständnis fern von Radikalismus.

DITIB respektiert alle religiösen Glaubensüberzeugungen und Weltanschauungen. In ihren Religionsdiensten legt die DITIB ein Religionsverständnis zugrunde, das fern von Radikalismus ist, auf vertrauenswürdigen Quellen beruht und das ebenfalls das Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet) repräsentiert. Aus diesem Grund erachten wir die Religionsdienste von den Imamen, die von Diyanet entsandt werden, ‎als einen Garant gegen den Radikalismus. Es ist ein deutlicher Verdienst dieser Arbeit, dass extreme Salafisten und radikal Gesinnte keinen Platz in den DITIB-Gemeinden ‎finden.

 

DITIB ist nicht Dienstherr der Imame. Die Religionsdienste werden satzungsgemäß über die Erfahrungen der Diyanet sichergestellt.

In ihrer Erklärung bezüglich der Diskussionen zu den Imamen ‎vom 15.12.2016 hat die DITIB klargestellt, dass die Imame ihre Religionsdienste auf Basis von Vertrauen ‎ ausüben und dass Fälle, die dieses Vertrauen erschüttern, nicht geduldet werden. Ferner, dass erforderliche Untersuchungen eingeleitet werden und ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. DITIB hat Diyanet als seinen Partner aufgefordert, die Beschuldigungen aufzuklären.

Daraufhin hat das Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet), das die Imame entsendet und für sie verantwortlich ist, in seiner diesbezüglichen Erklärung deutlich gemacht, dass kein Mitarbeiter Handlungen wie etwa Nachforschungen und Auskundschaftung der Privatsphäre oder Rechtsverletzungen Dritter begehen kann. Diyanet hatte betont, dass bei diesbezüglich auftretenden Fällen die erforderlichen Untersuchungen eingeleitet würden.

 

Das Präsidium (Diyanet) hat nach Abschluss der Untersuchungen die Konsequenzen gezogen.

Das Präsidium (Diyanet) hat die erforderlichen Untersuchungen und Bewertungen abgeschlossen. Das Präsidium hat festgestellt, „dass einige Religionsbeauftragte in Bezug auf ein eigentlich die europäischen Länder nicht betreffendes Schreiben ihre Verantwortungen überschritten haben. Um einer negativen Wahrnehmung des Präsidiums und der Religionsbeauftragten in der deutschen Öffentlichkeit vorzubeugen und um die seit vierzig Jahren bestehenden, und auf Basis von Vertrauen und Aufrichtigkeit fortdauernden Beziehungen nicht zu schädigen, wurde die Amtsdauer dieser Religionsbeauftragten in Deutschland vorzeitig beendet.“

 

DITIB lotet aus, welche internen Maßnahmen, einschließlich struktureller Veränderungen, ergriffen werden können, damit sich ähnliche Fälle nicht ereignen.

Auch DITIB berät sich und diskutiert zunächst mit ihren Regional- und Landesverbänden sowie Ortsgemeinden, welche Maßnahmen getroffen und welche strukturellen Verbesserungen in der Organisation ‎gemacht werden können. Auf der nächsten Mitgliederversammlung werden diese Vorbereitungen eingehend erörtert und konkretisiert werden. Daneben erörtert DITIB, welche Bildungsveranstaltungen ‎für die Imame angeboten werden können. DITIB präzisiert ebenso die dienstlichen Prinzipien der in Deutschland eingesetzten Religionsbeauftragten und berät mit Diyanet die strenge Einhaltung dieser Prinzipien und welche Maßnahmen somit für die Fortführung der Religionsdienste getroffen werden können. Wir sind sicher, dass wir im Abschluss der Bewertungen die Fortführung der auf Vertrauen basierenden Beziehungen gewährleisten können und dass die DITIB ihre Strukturen durch Einvernehmen in grundlegenden Punkten stärken wird.

DITIB wird in Zukunft entschieden sicherstellen, dass ähnliche Diskussionen nicht mehr auftreten.

Die DITIB wird entschieden alles in ihrer Macht stehende unternehmen, damit zukünftig ähnliche Diskussionen nicht auftreten. Sie wird keine fehlerhaften Handlungen tolerieren und zulassen. Wir werden uns als DITIB weiterhin dafür einsetzen, dass der Religionsdienst für in Deutschland lebende Muslime – ohne von Einzelpersonen oder Gruppen politisch oder ideologisch missbraucht zu werden – sowohl im rechtlichen Rahmen, als auch in Zusammenarbeit mit allen Einrichtungen und Institutionen, auf effektivste und angemessene Art durchgeführt wird.

 

Der DITIB-Bundesverband