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2016-04-29 | Pressemeldung

Generalverdacht gegen Moscheen – quo vadis Deutschland?!

Köln, 29.04.2016: Genauso abwegig, wie die Scheindebatte um sprachliche Vorgaben zum Inhalt der Predigten, ist die neuerliche grundlose Unterstellung, Moscheen oder Geistliche wären eine flächendeckend zu kontrollierende Gefahr.

Es geht darum, dass diese Vorschläge, also Deutschpflicht in den Moscheen, Moschee-Steuer und flächendeckende Moschee-Kontrollen, gegen unsere Verfassung verstoßen. Dass in letzter Zeit sich rechte Strömungen mehren und aus diesen Kreisen abstruse Forderungen gegen Muslime und Moscheen laut werden, scheint Politiker anderer Parteien dazu zu verleiten, panisch darauf mit ebenso abstrusen Äußerungen zu reagieren. Beim Versuch, diese aktuelle politische Entwicklung einzudämmen, werden unbescholtene Moscheen, Imame und Moscheegemeinden zunehmend instrumentalisiert und unter Generalverdacht gestellt. Diese Art von politischer Auseinandersetzung dürfen nicht auf dem Rücken von unbescholtenen Muslimen, ihren Moscheen oder Imamen ausgetragen werden.

Wir wollen daran erinnern, dass unser Grundgesetz den Religionsgemeinschaften nicht nur ihre Selbstverwaltung garantiert, sondern auch die Selbstbestimmung über ihre religiöse Lehre. Diese Verfassungsordnung stellt sicher, dass der Staat NICHT in das religiöse Leben seiner Bürgerinnen und Bürger wertend oder sanktionierend eingreift.  

Als größter muslimischer Bundesverband und Religionsgemeinschaft sind wir offen, transparent, überparteilich organisiert und am Gemeinwohl interessiert. 

Gerade deshalb ist es auch unsere Aufgabe und Verantwortung, rechts- und verfassungswidrigen Äußerungen entschieden entgegenzutreten.
 

DITIB-Bundesverband