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2016-04-21 | Pressemeldung

Verfassungsmäßiges Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht gefordert

Auch der neuerliche Vorschlag aus CSU-Kreisen beim Thema „Muslime in Deutschland“ offenbart ein bayerisches Verfassungsverständnis, dass nicht mehr unserem Grundgesetz entspricht. Genauso abwegig, wie sprachliche Vorgaben zum Inhalt der Predigten, ist die Unterstellung, Geistliche wären eine Gefahr, nur weil sie aus dem Ausland kommen oder finanziert werden.

Solche falschen Ansätze und Argumentationen verursachen nur falsche Schlussfolgerungen.
Entscheidend für die Religionsvermittlung sind nicht ausschließlich die sprachliche oder finanzielle Ausstattung, sondern vielmehr Inhalte und Methodik - kurzum die Fachkompetenz des Theologen – und die Akzeptanz und Zustimmung der Moschee-Gemeinden. Daher wirkt es mittlerweile nicht mehr nur populistisch, sondern fast schon demagogisch, das geistliche Personal der Muslime zu Sündenböcken für alle möglichen und unmöglichen Fehlentwicklungen in Gesellschaft und Politik zu machen.

Statt sich Gedanken über abwegige Verbotsgesetze zu machen, sollte man sich überlegen, wie man schleunigst den verfassungswidrigen „Islamischen Unterricht“ an bayerischen Schulen in ein Unterrichtsmodell überführt, das mit unserem Grundgesetz vereinbar ist.

Das Selbstverwaltungsrecht der Religionsgemeinschaften ist grundgesetzlich geschützt. Ob eine Mitgliedersteuer zu der eigenen Glaubensüberzeugung oder organisatorischen Verwaltung passt, entscheiden allein die Religionsgemeinschaften und nicht die Politik. Insbesondere nicht unter Hinweis auf ein eklatant verfassungswidriges Gesetz aus dem Ausland.

Denn unser Grundgesetz garantiert den Religionsgemeinschaften nicht nur ihre Selbstverwaltung, sondern auch die Selbstbestimmung über ihre religiöse Lehre. Diese Verfassungsordnung ermahnt uns daran, es nie wieder in unserer deutschen Geschichte zuzulassen, dass der Staat in das religiöse Leben seiner Bürgerinnen und Bürger wertend oder sanktionierend eingreift.

Deshalb ist es unser aller Aufgabe und Verantwortung, rechts- und verfassungswidrigen Äußerungen entschieden entgegenzutreten, egal ob sie von Imamen oder von Politikern kommen und egal woher diese ihr Gehalt beziehen.

Und ganz wichtig: Das Grundgesetz gilt auch in Bayern und auch für bayrische Politiker! Wenn es Politikern und Parteien tatsächlich um Förderung und Achtung des gesellschaftlichen Frieden, der Gleichberechtigung und Verfassungstreue geht, können dies nur persönliche Ansichten und individuelle Meinungen sein, die nicht die Mehrheit vertreten. Wir sind alle Teile eines Ganzen – Wir sind Teil dieser einen Gesellschaft.

 

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DITIB-Bundesverband