Nachrichten und Pressemeldungen

2015-11-24 | Pressemeldung

Stellungnahme des DITIB-Landesvorstands Hessen zum Ortsverein DITIB-Melsungen

 

Internetseite der Gemeinde Melsungen

Der DITIB Landesverband Hessen macht sich seit jeher stark gegen jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere gegen Rassismus, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit. Aus diesem Grunde ist er über den Vorfall in der DITIB Ortsgemeinde in Melsungen besonders entsetzt. Seit der Gründung 1984, sind die Grundsätze der Freundschaftlichkeit, Achtung, Nachsicht, Toleranz und Solidarität der Menschen untereinander und gegenüber anderen Glaubensangehörigen in der DITIB-Verbandssatzung manifestiert.

Die Inhalte der DITIB-Melsungen-Internetseite sind vor diesem Hintergrund absolut inakzeptabel. Aus dem textuellen und historischen Zusammenhang gerissene koranische Texte sind auf der Internetseite mit den entsprechenden Überschriften versehen fälschlichste Interpretationen und widersprechen dem Offenbarungsverständnis des Islam.

Das Vorstandsmitglied und zugleich Webmaster der Internetseite hat diese Inhalte ohne sich mit religiösen Kompetenzen und dem Vorstand auszutauschen im Alleingang erstellt. Diese Vorgehensweise und die Inhalte sind unsachgemäß und nicht hinnehmbar.

Die unsachgemäßen religiösen Inhalte der DITIB-Melsungen-Internetseite sind ohne Kenntnis des DITIB-Landesverbandes Hessen oder des DITIB-Bundesverbandes von einem Laien erstellt worden. Sie entspricht in Inhalt und Intention nicht den religiösen Überzeugungen der DITIB. Nach entsprechenden Hinweisen hat der DITIB-Landesverband Hessen die entsprechende Seite unverzüglich entfernen lassen. Derzeit werden die gesamten Seiten der DITIB-Melsungen gesichtet und Verantwortlichkeiten ermittelt. Der Verantwortliche für die Inhalte der Internet- Seite hat bereits seinen Rücktritt erklärt.

Jeder Ortsverein im DITIB-Verband ist juristisch und faktisch selbstverantwortlich und eigenständig. Dazu gehören neben den angebotenen Diensten vor Ort, auch die Kooperationen, Zusammenarbeiten, mediale und öffentliche Auftritte. Die DITIB gibt darin den Rahmen laut Verbandssatzung vor und hat die Möglichkeit, bei Fehlverhalten gemäß Satzung zu intervenieren. In diesem Zusammenhang wird der Vorfall weiter geprüft. Vorsätzliche Verstöße gegen die Vereins- und Verbandsgrundsätze werden entsprechend geahndet.


DITIB-Landesvorstand Hessen